Wir lehren und unterrichten folgende Fahrschulklassen...
Klasse A

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei
Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Alter: 18 J. beschränkt / ab 25 J. unbeschränkt
Einschluss: Klasse A1, M
Besonderheiten:
Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse
A ohne diese Beschränkung erwerben.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse A1

Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht mehr als
125cm³, nicht mehr als 11kW für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren
unbegrenzt.
Alter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse M
Besonderheiten:
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern
einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse B

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt.
Alter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse L, M
Besonderheiten:
Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750
kg
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der
Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse BE

Berechtigung zum Fahren:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B
fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten
Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der
zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 1 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 1 Std. á 45 Min.
Klasse C1

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und
nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen
mitgeführt werden.
Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre,
anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Kl. B auf Kl. C1
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min

Klasse C1E

Berechtigung zum Fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden
Fahrzeuges nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen.
Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Besitz von Klasse C1
Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre,
anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches
Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
entfällt
Mindestumfang Praxis:
Klasse C1 auf Klasse C1E
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min.

Klasse C

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im
Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste -
gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen
Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren
ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG
3829/85 Art. 5).
Alter: 18 Jahre (gewerbl. Nutzung ab 21 Jahre)
Voraussetzung: Besitz von Klasse B
Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche
Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 10 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 2 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse CE

Berechtigung zum Fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger
über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen
Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl.
eines Anhängers zulässig (EWG 3829/85 Art. 5).
Alter: 18 Jahre (gewerbl. Nutzung ab 21 Jahre)
Voraussetzung: Besitz von Klasse C
Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche
Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 2 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse M

Berechtigung zum Fahren:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit
Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ die zusätzlich hinsichtlich
der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Alter: 16 Jahre
Besonderheiten:
- Ausnahmen: Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von
max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001
erstmals in Verkehr genommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen
DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr
gekommen sind
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
keine

Klasse L

Berechtigung zum Fahren:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH
(mit Anhänger 25 km/h); selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max.
25 km/h.
Alter: 16 Jahre
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
Klasse S

Berechtigung zum Fahren:
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars) mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45
km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm.
Alter: 16 Jahre
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
Klasse Mofa

Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die
Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Alter: 15 Jahre
Besonderheiten:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine
MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis
mitgeführt werden (&76 Nr.3FeV).
Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang Praxis:
bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten
