Fahrschulklassen

Wir lehren und unterrichten folgende Fahrschulklassen...

Klasse A

nach oben Klasse A

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Einschluss: Klasse A1, A2, AM

Besonderheiten:
Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. Ebenfalls ist keine praktische Ausbildung notwendig. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er direkt von der Klasse A1 auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
Überlandfahrten:     3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten:    2  Std. á 45 Min.
Nachtfahrten:         1  Std. á 45 Min.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse A1

nach oben Klasse A1

Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Alter: 16 Jahre

Einschluss: Klasse AM

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse A2

nach oben Klasse A2

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre

Einschluss: Klasse A1, AM

Besonderheiten:
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. Ebenfalls ist keine praktische Ausbildung notwendig. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
Überlandfahrten:     3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten:    2  Std. á 45 Min.
Nachtfahrten:         1  Std. á 45 Min.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse AM

nach oben Klasse AM

Berechtigung zum Fahren:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, deren Verbrennungsmotor nicht mehr als 50 ccm Hubraum bzw. deren Elektromotor keine höhere maximale Nenndauerleistung als 4 kW hat. Auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit diesen technischen Werten dürfen gefahren werden; dabei darf das Leergewicht nicht über 350 kg (ohne Batterien von Elektrofahrzeugen) liegen.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
- Nur Grundausbildung
- Keine Sonderfahrten

Wichtig!!!  Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus

  • einem passenden Motorradhelm
  • Motorradhandschuhen
  • einer eng anliegenden Motorradjacke
  • einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke  integriert)
  • einer Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

Klasse B

nach oben Klasse B

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Alter: 17 J. (Begleitendes Fahren) / 18 J.

Einschluss: Klasse AM, L

Besonderheiten: Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg (Anhänger bis 3500 kg)
- Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Min.) umfassenden theoretischen (150 min) und praktischen Schulung (270 Min.) nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Prüfungen entfallen.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 5 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 3 Std. á 45 Min.

Klasse BE

nach oben Klasse BE

Berechtigung zum Fahren:
alle B-Fahrzeugkombinationen bis 7 t zG (Anhänger bis 3.500 kg zG)

Alter: 17 J. (Begleitendes Fahren) / 18 Jahre

Voraussetzung: Besitz von Klasse B

Besonderheiten:
Bei Anhängern mit mehr als 3.500 kg zG ist die Klasse C1E auch beim Klasse B - Zugfahrzeug erforderlich.

Mindestumfang Theorie:
nicht erforderlich

Mindestumfang Praxis:
Überlandfahrten: 3 Std. á 45 Min.
Autobahnfahrten: 1 Std. á 45 Min.
Nachtfahrten: 1 Std. á 45 Min.

Klasse C1

nach oben Klasse C1

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Alter: 18 Jahre

Voraussetzung: Besitz von Klasse B

Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.

Fuhrpark Klasse C1

Mindestumfang Praxis:
Kl. B auf Kl. C1
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min

Klasse C1E

nach oben Klasse C1E

Berechtigung zum Fahren:
- Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.
- Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

Alter: 18 Jahre

Voraussetzung: Besitz von Klasse C1

Besonderheiten:
Befristung bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestumfang Theorie:
entfällt

Fuhrpark Klasse C1E

Mindestumfang Praxis:
Klasse C1 auf Klasse C1E
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 1 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C1 und C1E
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 2 Stunden á 45 Min.

Klasse C

nach oben Klasse C

Berechtigung zum Fahren:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3829/85 Art. 5).

Alter: 21 Jahre

Voraussetzung: Besitz von Klasse B

Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 10 Doppelstunden á 90 Min.

Fuhrpark Klasse C

Mindestumfang Praxis:
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.

Klasse CE

nach oben Klasse CE

Berechtigung zum Fahren:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3829/85 Art. 5).

Alter: 21 Jahre

Voraussetzung: Besitz von Klasse C

Besonderheiten:
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.

Fuhrpark Klasse CE

Mindestumfang Praxis:
Klasse C auf Klasse CE
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
- Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.
Gemein. Ausbildungsgang Klasse C und CE
- Solo -Überlandfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
- Solo -Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Min.
- Zug -Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Min.
- Solo -Dunkelheit: 0 Stunden á 45 Min.
- Zug -Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Min.

Klasse L

nach oben Klasse L

Berechtigung zum Fahren:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bbH, mit Anhänger max. 25 km/h; selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h.

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Alter: 16 Jahre

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.

Klasse Mofa

nach oben Klasse Mofa

Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Alter: 15 Jahre

Besonderheiten:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (&76 Nr.3FeV).

Mindestumfang Theorie:
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 Min.

Mindestumfang Praxis:
bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten